Sicherheitsschleuse

Das Gericht ist als öffentliches Gebäude für Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich. Aus Sicherheitsgründen findet jedoch beim Betreten des Gebäudes eine ständige Personen- und Gepäckkontrolle - ähnlich wie an Flughäfen - statt.

 

Bitte beachten Sie, dass zur Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher sowie aller Mitarbeitenden gefährliche Gegenstände und Waffen (wie z.B. Messer, Reizsprays, Elektroschocker, Schlagstöcke, Schlagringe und sonstige auch zu Selbstverteidigungszwecken mitgeführte Gegenstände) nicht mit in das Gerichtsgebäude genommen werden dürfen. Sollten Sie solche Gegenstände mit sich führen, sind diese den Mitarbeitenden in der Pforte während Ihres Besuches zur Verwahrung zu überlassen. Bei Verlassen des Gebäudes können diese dann wieder abgeholt werden.

 

Tiere (mit Ausnahme von Blinden- und Assistenzhunden) können aus Sicherheits- und Hygienegründen leider nicht mit in das Gebäude genommen werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Mitarbeitenden im Eingangsbereich keine Betreuung des Tieres übernehmen können.

 

Durch die Personen- und Gepäckkontrolle entstehen leider unvermeidlichen Unannehmlichkeiten, insbesondere Wartezeiten, in Stoßzeiten von bis zu 15 Minuten. Wir sind sicher, dass diese Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung auch Ihrer Sicherheit im Gebäude leisten. Wir bitten Sie daher, Ihre Ankunft bei Gericht zeitlich so zu planen, dass ein pünktlicher Sitzungsbeginn möglich ist.