Uhr Quelle: © Wolfgang Dirscherl / PIXELIO

Bitte beachten Sie, dass für die Bediensteten des Sozialgerichts eine Gleitzeitregelung gilt, so dass nicht immer alle Abteilungen besetzt sind. Falls Sie einen Beschäftigten außerhalb der Sprechzeiten persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch während der nachstehend allgemeinen Öffnungs- und Sprechzeiten einen Termin.

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr,

Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Sprechzeiten für die Serviceeinheiten

und die Rechtsantragstelle:

Montag - Donnerstag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

13:00 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

13:00 Uhr bis 14:00 Uhr

oder nach Vereinbarung.

Öffnungszeiten der Bibliothek:

Montag - Freitag

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr