Aktuelles zum Umgang mit dem Coronavirus

Bei Aufenthalt im Landesbehördenhaus werden Sie zudem gebeten, folgende Anordnungen des Präsidenten des Sozialgerichts Dortmund zu beachten:

  • Ab dem 27.05.2022 besteht keine allgemeine Maskenpflicht im Gebäude.
  • Über Anordnungen im Rahmen des Sitzungsbetriebs entscheiden weiterhin die jeweiligen Kammervorsitzenden in eigener Verantwortung.
  • Bitte beachten Sie die ausgehängten Hygienehinweise.

Es wird dringend empfohlen, auch künftig auf freiwilliger Basis im Dienstgebäude einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Das Sozialgericht Dortmund hat – neben Regelungen zum Zugang und Aufenthalt im Landesbehördenhaus für Verfahrensbeteiligte im Rahmen von Gerichtsterminen – eine Reihe allgemeiner organisatorischer Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ergriffen:

  • Vor den Toiletten steht Desinfektionsmittel zum Desinfizieren der Hände bereit.
  • Soweit ein Mindestabstand von 1,5 m bei den Sitzplätzen im Sitzungssaal nicht gewährleistet werden kann, sind Plexiglasscheiben installiert worden.
  • Unter anderem die Armlehnen von Stühlen, die Türklinken, die Plexiglasscheiben und die Tischoberflächen in den Sitzungssälen werden täglich desinfiziert. Gleiches gilt für den Türgriff des Besuchereingangs sowie die sonstigen Türgriffe im Bereich der Schleuse. In den Sitzungssälen liegen darüber hinaus Desinfektionsmittel, Lappen und Einmalhandschuhe bereit, um den eigenen Sitzplatz bei Bedarf zu desinfizieren.
  • Die Sitzungssäle werden regelmäßig – auch zwischen einzelnen Terminen – gelüftet. Darüber hinaus wurden in den kleineren Sitzungssälen (Saal 40, Saal 22 und Saal 431) CO-2 Messgeräte (mit Ampelfunktion) installiert, die über die Messung des CO-2-Wertes und dessen Entwicklung im zeitlichen Verlauf Indi-katoren für den „Sauerstoffverbrauch" und mittelbar für den Anstieg der Aerosole liefern, und über ihre „Ampelfunktion" die Notwendigkeit einer Lüftung nahelegen.
  • Sitzungen werden so terminiert, dass möglichst wenige Personen sich im Bereich der Schleuse oder in den Wartebereichen zeitgleich aufhalten.
  • Kammerberatungen finden zur Wahrung des Mindestabstands im Sitzungssaal statt, soweit im Beratungszimmer die Einhaltung des Mindestabstandes nicht gewährleistet ist. Prozessbeteiligte, ihre Bevollmächtigten, Beistände, Zeugen, Dolmetscher und Sachverständige haben zu diesem Zweck den Sitzungssaal zu verlassen.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich in den jeweiligen Geschäftsstellen der Kammern sowie in der Verwaltung des Gerichts (0231/5415-330) gerne zur Verfügung.