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Ab dem 01.01.2013 können in Rechtssachen Verfahrensanträge und sonstige Schriftsätze als Dateien über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) rechtswirksam eingereicht werden (Verordnung vom 07.11.2012, GV.NRW. v. 30.11.2012, S. 547 ff.). Eine elektronische Übermittlung per E-Mail ist nach wie vor nicht möglich. Weitere Informationen zu den Einzelheiten werden in Kürze zur Verfügung gestellt. Allgemeine Informationen zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach erhalten Sie über die Seite www.egvp.de. |
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