Die Rechtsantragsstelle bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Klagen und Anträge, insbesondere auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.
Bitte beachten Sie, dass die Urkundsbeamtinnen und -beamten von Gesetzes wegen keine Rechtsberatung leisten dürfen.
Die Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle sind:
Montag bis Donnerstag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Freitag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Als Besucherin oder Besucher der Rechtsantragstelle wenden Sie sich bitte nach Betreten des Gebäudes zunächst an die Pförtnerloge.
Bitte beachten Sie auch die untenstehenden Mustervordrucke, welche Sie selbstständig ausfüllen und postalisch oder persönlich bei Gericht einreichen können. Zu einer Einreichung per Email finden Sie unter dem Menüpunkt „Kontakt“ weitere wichtige Hinweise.