
Die Rechtsantragsstelle bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Berufungen, Klagen und Anträge, insbesondere auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Vor allem bei Eilanträgen in Notsituationen (z.B. bei Krankheit ohne Versicherungsschutz, drohendem Wohnungsverlust) nehmen sie eine Begründung in angemessenem Umfang zu Protokoll. Bürgerinnen und Bürger mit geringerem Einkommen haben zudem die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.
Die Urkundsbeamten dürfen keine Rechtsberatung leisten.
Die Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle sind:
Montag bis Donnerstag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Freitag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
oder nach Vereinbarung