
Bitte beachten Sie, dass für die Bediensteten des Sozialgerichts eine Gleitzeitregelung gilt, so dass nicht immer alle Abteilungen besetzt sind. Falls Sie einen Beschäftigten außerhalb der Sprechzeiten persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch während der nachstehend allgemeinen Öffnungs- und Sprechzeiten einen Termin.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Sprechzeiten für die Serviceeinheiten
und die Rechtsantragstelle:
Montag - Donnerstag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Freitag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Öffnungszeiten der Bibliothek:
Montag - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr