Sozialgericht Dortmund
Ruhrallee 1- 3
44139 Dortmund
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Vom Hauptbahnhof gelangt man mit verschiedenen U-Bahnlinien (U 41, 45, 47, 49) z.B. Richtung Dortmund-Aplerbeck, Stadthaus oder Dortmund-Hörde bis zur Haltestelle "Stadthaus", in deren unmittelbarer Nähe das Sozialgericht liegt (Ausgang Südbad). Hier befindet sich auch eine S-Bahn-Haltestelle der Linie S 4, die in die Richtung Unna oder Lütgendortmund führt.
Informationen zur Anreise mit der Deutschen Bahn finden Sie unter www.bahn.de.
Informationen zur Anreise mit dem VRR (Verkehrsverbund-Rhein-Ruhr) finden Sie unter www.vrr.de.
Anreise mit dem Kraftfahrzeug
Über die A 40 aus Richtung Unna oder Bochum/Essen über die Bundesstraße 54 Richtung Innenstadt fahren bis die B 54 am Südbad (Hallenbad) vorbei unter eine Eisenbahnbrücke hindurchführt. Noch vor dieser Eisenbahnbrücke empfiehlt es sich, auf die linke Spur zu wechseln, damit kurz nach der Brücke, aber noch vor der nächsten Ampelanlage um eine Verkehrsinsel herum nach links eingebogen werden kann. So gelangt man zunächst auf die Gegenfahrbahn und biegt dann sofort rechts ein, so dass man auf den rechts auf der Rückseite des Sozialgerichts liegenden Parkplatz gelangt.
Öffentlicher Parkraum steht leider nur in geringem Umfang zur Verfügung. In fußläufiger Nähe des Sozialgerichts finden Sie mehrere Parkhäuser von privaten Anbietern.