
Das Sozialgericht Dortmund ist zusammen mit dem Arbeitsgericht Dortmund und der Bezirksregierung Arnsberg im Landesbehördenhaus untergebracht. Dieses befindet sich in der Ruhrallee 1 – 3.
Wenn Sie das Gericht betreten, gelangen Sie in das Erdgeschoss, wo sich auch die Sitzungssäle des Sozialgerichts (Saal 12, 22/23, 31 und 40) befinden. Die in dem Arbeitsgericht befindlichen Sitzungssäle werden ebenfalls vom Sozialgericht mitgenutzt (Saal 112, 121 und Saal 141). Diese befinden sich im 1. Obergeschoss. Im 5. Obergeschoss befindet sich noch der Sitzungssaal 510.
Die Rechtsantragstelle des Sozialgerichts Dortmund finden Sie in der 2. Etage. Die jeweilige Erreichbarkeit ist beim Pförtner zu erfragen.
Wie Sie die zuständige Serviceeinheit erreichen, ersehen Sie auf dem im Eingangsbereich angebrachten Wegweiser oder Sie können sich beim Pförtner erkundigen.
Die Kantine des Landesbehördenhauses befindet sich in der 7. Etage. Besuchertoiletten befinden sich im Erdgeschoss und in der 7. Etage neben der Kantine.