
Die Geschäftsverteilungspläne unterliegen im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Maßgeblich ist der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit Änderungsbeschlüssen.
-
Geschäftsverteilungsplan Verwaltung Stand: Januar 2023 (nicht barrierefrei)
.pdf
-
Geschäftsverteilungsplan Rechtsprechung (nicht barrierefrei)
.pdf
-
Geschäftsverteilungsplan Rechtsprechung (nicht barrierefrei)
.pdf