Die Kammern des Sozialgerichts sind mit je einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern besetzt.

 

Derzeit unterstützen 835 (Stand: 01.01.2025) ehrenamtliche Richterinnen und Richter das Sozialgericht Dortmund im Rahmen der mündlichen Verhandlungen.

 

Wenn Sie sich für eine Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlichen Richter interessieren, finden Sie hier weitere Informationen:

Eine Bewerbung unmittelbar beim Gericht ist leider nicht möglich, da ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit aufgrund von sogenannten Vorschlagslisten berufen werden müssen. Die Vorschlagslisten werden unter anderem von den folgenden Institutionen aufgestellt:

 

-                   Arbeitgeberverbände

-                   Arbeitnehmerverbände/ Gewerkschaften

-                   Sozialverbände

-                   Oberste Landes- und Bundesbehörden

-                   Kassenärztliche bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigungen

-                   Verbund der Krankenkassen

 

Das Mindestalter zum Zeitpunkt der Berufung beträgt 25 Jahre.

 

Für ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Sozialgericht Dortmund besteht zudem die Möglichkeit, Mitglied im Verein der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Dortmund e.V. zu werden. Dieser gemeinnützige Verein besteht seit 1993 und hat es sich zur Aufgabe gemacht, die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei ihrer Tätigkeit optimal zu unterstützen und den Austausch und die Beziehung zwischen der Berufsrichterschaft sowie den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern zu fördern und zu pflegen. Der Verein bietet neben regelmäßigen Mitgliedertreffen auch praxisbezogene Fortbildungsveranstaltungen zum Sozial- und Prozessrecht sowie Bildungs- und Studienreisen (bspw. zu Ministerien, Bundes- und Landesgerichten) an.

 

Ehris